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Vorsorgevoll­macht & Patienten­ver­fügung


Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können nicht nur zu wesen­tlichen Veränderungen in der allgemeinen persönlichen Lebensgestaltung führen. Krank­heit und Unfall können auch zur Folge haben, dass man seine persönlichen Dinge (rechtlich) nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mit­wirkung anderer angewiesen ist.

Der nächste Verwandte bzw. der Ehegatte oder der Lebens­gefährte kann in solchen Situationen nicht automatisch für die betroffene Person handeln und ent­scheiden. Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen. So kann vor allem vermieden werden, dass andere fremde Personen allein über das eigene weitere Befinden entscheiden.




Wir Notare bereiten für diese Notfälle als Vorsorge auf den konkreten Einzelfall abge­stimmte Voll­machten und andere Anordnungen vor. So wird die Gewähr geboten, dass die ausgesprochenen Voll­machten und weiteren Anordnungen im Notfall auch Geltung erlangen.


Im Wesentlichen stehen folgende Vollmachten und Anordnungen zur Verfügung:

  • Generalvollmacht,
  • Vorsorgevollmacht,
  • Betreuungsverfügung und
  • Patientenverfügung.




Die Vorsorgeurkunden werden im Zentralen Vorsorge­register bei der Bundesnotarkammer in Berlin registriert, damit sie im Fall der Fälle auch gefunden und beachtet werden: Das Zentrale Vorsorgeregister wird inzwischen mehr als 20.000 Mal im Monat von Betreuungs­gerichten aus ganz Deutschland abgefragt. Mehr als 1,1 Mio. Vorsorge­urkunden sind dort bereits registriert.


Glossar der Bundesnotarkammer zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Flyer der Bundesnotarkammer zum Zentralen Vorsorgeregister
Merkblatt der Bundesnotarkammer zur ZVR-CARD